- 719 - 1250. Mai 8. o. O. 8. id. Maji. Konrad Domherr von Breslau und Protonotar des Herzogs Heinrich giebt die Erbgüter Nemerum (jedenfalls ein in dem Kopialbuche falsch abgeschriebener Name, wahrscheinlich identisch mit Nevenino, jetzt Niefnig, das auch in der Urkunde von 1245 bei Stenzel, Bisthums-Urkunden 11, neben Ossek steht) und Ossek (Hennersdorf bei Ohlau), welches er von der Breslauer Kirche auf Lebenszeit hat, dem Schulzen Heinrich zur Aussetzung nach deutschem Rechte, unter Zusichernng der neunten Hufe für denselben, sowie freier Schenken und einer Mühle, doch ohne Beeinträchtigung der anderen Mühlen ober- und unterwärts, des dritten Pfennigs vom Gerichte und dreier Hufen für die dos der Kirche. Bei unbebautem Lande sollen die Kolonisten auf'sechs Jahre Freiheit haben, bei bebautem Lande solvere ipsi debent hyemalibus et esitivalibus concurrentibus, auch nur in ihrem Dorfe gerichtet werden. Der Zins beträgt für die Hufe einen Vierdung einen Malter, drei Scheffel Weizen, vier Korn, fünf Hafer. Z. Graf Leonardus, Olricus Conr. Suevi filius. Amelius Bürger von Breslau u.V. A. Dom-Arch. lib. nig. f. 430 b. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |