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1278 Juni 17, - .


Thammo gen. Quassetzt mit Zustimmung seiner Söhne den Bauern in antiqua civitate (Altstadt bei Namslau) 10 1/2 Hufen in der Weise aus, daß jeder von ihnen keine anderen Lasten haben solle als einen jährlichen Zins von 1 Malter und die Verpflichtung, jährlich an zwei Tagen für ihn zu pflügen. Zeugen: Lampert Vogt (wohl von Namslau), Emericus, Bertold de Vredelant, Bertold de Strigovia, Cunczo Ruffus, Fridericus prolocutor, Heinrich de Bresin, Godinus und magister Johannes eruditor puerorum (wohl alle Namslauer Bürger). Geg. 15 kal. iulii, indictione 6.


Kop. Breslau St.A. Rep. 16 Ftm. Breslau H I17a (Namslauer Kopialbuch, 14. Jh.), fol. 5 (B).
SR 1564 und SR 2071 (ad 1288).
Da uns keine Auf nähme aus dem heute verschollenen Kopialbuch vorliegt, müssen wir uns mit einer Wiedergabe der Grünhagenschen Regesten begnügen, die einmal zum Jahre 1278 und dann wieder zum Jahre 1288 aufgenommen wurden. Die Indiktion paßt allerdings nur zum Jahre 1278. Im gleichen Jahr hat Herzog Heinrich IV. den Verzicht Thammos auf die Vogtei von Namslau bestätigt und ihm Altstadt übertragen (vgl. Nr. 337), wobei eine verspätete Ausfertigung durchaus denkbar wäre. Andererseits wird man auch die Möglichkeit einer Fälschung keineswegs außer acht lassen dürfen, zumal die Verwendung der Indiktion in schlesischen Urkunden auffällig erscheint und auch die Zeugen sich sonst nicht nachweisen lassen.


Schlesisches Urkundenbuch, Herausgegeben von der Historischen Kommission für Schlesien, Vierter Band 1267 - 1281, Bearbeitet von Winfried Irgang, Böhlau Verlag, Köln-Wien 1988


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