1122 Peter Wlast, als Feldherr Boleslaws, nimmt den Fürsten von Halicz Wlodar durch List gefangen. Herbord vita Ottonis ep. Babenbg. Mon. SS. XX. 726 und in Jaffe Mon. Bamberg. Ortlieb v. Zwifalten Mon. SS. X. 91. Vincenz Kadi, in Bielowski's Mon. Pol. II. 351, Godyslaw (Boguphal) ebendas. p. 508. Genau das Jahr geben die russischen Chroniken (Nestor u. die Hypatius-Chronik, vergl. bei Mosbach Piotr p. 96) an, und die von Roepell als Motiv einer früheren Datirung angeführte Aeusserung Boleslaws in dem unter Nro. 23 erwähnten Briefe ist zu unbestimmt, um jene Angaben umstossen zu können. Boleslaw hat sicher mehrere Feldzüge gegen Pommern unternommen und kann sehr wohl, sowie er überhaupt zuerst im Lande festen fuss fasste, eine Bekehrung des Landes als wünschenswerth angesehen haben. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |