1125 Die Erbauung der Pfarrkirche zu Freistadt i. d. J., für welche eine noch i. J. 1715 vorhanden gewesene Steininschrift Zeugniss ablegen soll (Foerster analecta Freystadiensia I. 13), kann durch das Zeugniss dieses sehr unkritischen Chronisten nicht für erwiesen gelten. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |