- 34 - 1149 oder 1150 Bischof Walther bestätigt auf Bitten des comes palatinus Petrus, dessen Gemahlin Maria und ihres Sohnes Swentoslaw und der übrigen Edelen dem Sandstifte zu Breslau den Besitz der beiden Kirchen, nämlich in Breslau an der Brücke und auf dem Zobtengebirge, beide zu Ehren der h. Jungfrau Maria, sowie die Zehnten von neun Dörfern, welche Zehnten er bei der Einweihung der Kirche geschenkt hat. Von diesen Dörfern gehören zu der Breslauer Kirche Stregoni, (1193 wird dies als Pertinenz des Berges bezeichnet und von Stenzel Prov. Bl. Bd. 95, 6 für Striegelmühl erklärt), Ruseke (Rauske), Luszina (Lüssen), Jaraschow (Järischau), Pastuchow (Puschkau), zu der Bergkirche Wygasd, Tczanscowa, Scrobis, Bistricza, auf beiden Seiten des Wassers. Klose I. aus der Chronik des Benedikt von Posen, Heyne I. 160 (aus diesem die Erklärung der Ortsn.). Das Jahr ergiebt sich aus der gleichzeitigen Nennung des Bischofs Walther (ordinirt frühestens 1149) und der Gräfin Maria (stirbt 1150). Dieser letzteren, sowie ihrem Sohne Swentoslaw (Egidius) schreibt die bei Pol. I, S. 23 und bei Klose I. 211 abgedruckte (allerdings erst dem XVI. Jahrhundert angehörende) Inschrift die Gründung der Sandkirche ausschliesslich zu und das ebenso dazu gehörige Relief (eine Abbildung bei Klose I. zu Seite 210), welches nahezu für gleichzeitig angesehen werden kann. Es ist durchaus wahrscheinlich, dass die Augustiner schon damals nach Breslau übergesiedelt sind, und dass eben des wegen die Sandkirche für sie gegründet worden ist. Die entgegenstehende Ansicht, welche die Uebersiedlung erst etwa ums Jahr 1190 erfolgen lässt, stützt sich nur auf die Stelle im Chr. abb. S. Mär. 166, welche behauptet, Abt Alard sei der erste Abt gewesen, der in Breslau residirt habe, doch gesteht der Chronist selbst zu, dass er dies nur aus der Bulle Cölestins III. von 1193 schliesse, welche den Alard als Abt des Marienklosters in Breslau bezeichne, während sich aus dieser nur erkennen lässt, dass sie damals (1193) übergesiedelt waren, nicht aber, wie lange sie das schon waren. Schon unsere vorliegende Urkunde widerspricht der Ansicht, dass die Sandkirche damals nur eine Propstei von Gorkau gewesen sei, indem sie die Breslauer Kirche jedesmal an erster Stelle aufführt. Durch die vorliegende Urkunde dürfte wohl die Notiz aus Hess Siles. magna bei Klose II. fallen, dass Bischof Walther 1170 die Privilegien des Sandstiftes bestätigt habe. 1170 war Walther schon todt. Es ist leicht möglich, dass Hess 1150 geschrieben und Henel, der die Nachricht zuerst mittheilt, die 5 des XVI. Jahrhunderts für eine 7 angesehen hat. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |