1191 oder 1192 Herzog Mesko bemächtigt sich im Einverständnisse mit polnischen Verschworenen Krakaus, das jedoch Herzog Kasimir bald wiedergewinnt. Ann. cap. Crac. 1191, Ann. Crac. compil. 1192, Ann. Polon. I. 1191, II. 1210, III. IV. 1192, Vinc. Kadl, bei Bielowski Mon. Pol. II. 415, Godyslaw (Boguph.) ebendas. 536, Chron. Pol. Sil. 563. Welcher Mesko ist gemeint? Von den angeführten Quellen bezeichnen die Ann. Pol. II. III. u. IV. ihn deutlich als den Herzog von Ratibor, indem sie ihn als Sohn des einst verbannten Wladyslaw und ausserdem mit seinem Beinamen Loripes aufführen. Dass dieser letztere Beiname Diesem zukommt und nicht seinem Bruder Konrad, den die schlesischen Quellen nach dem Vorgange des Chron. Pol. Sil. 565 häufig Loripes nennen, hat Grotefend, Bresl. Piasten S. 61 aus Vinc. Kadi. 372 u. Godyslaw 524 nachgewiesen. Dagegen meinen die übrigen Quellen offenbar Mesko den Alten von Polen, die Ann. Crac. comp., die Ann. Pol. I. und Godyslaw bezeichnen ihn als Herzog von Gnesen, und der Letztere ausserdem auch als Bruder Kasimir's, lässt auch Kasimir den Sohn Mesko's Boleslaw gefangen nehmen, aber edelmüthig freilassen, während der gleichfalls gefangene Rathgeber Mesko's, Heinr. Kethlicz (vergl. oben 1177/78), nach Russland in die Verbannung geschickt wird (nach Ungarn sagen die Ann. Crac. comp. u. das Chron. Pol. Sil. 563). Es scheint sehr schwierig, zwischen den beiden Versionen zu entscheiden. Denn wenn gleich die Letztere die älteren und bedeutsameren Quellen für sich hat, so bleibt doch die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, dass die Erinnerung an den Kampf Mesko's des Alten v. J. 1177 (vergl. oben) verwirrend eingewirkt und auch die Ereignisse von 1191/92 ohne Weiteres aufdenselben Mesko hat beziehen lassen, vergl. Röpells Anm. 24 zu den Ann. Crac. comp. Noch einen Schritt weiter zu gehen und die Anführungen Godyslaws auf Mesko von Ratibor zu beziehen, der ja auch einen Sohn Boleslaw hatte (Grotefend, Stammtafeln der schles. Fürsten zu Tafel V. 5), könnte vielleicht zu gewagt erscheinen. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |