- 161 - 1214 o. T. o. O. Heinr., v. G. G. Herzog von Schlesien, verleiht auf die Bitte des Abts Witoslaw vom Sandstifte terram, que est inter Olavam et Odriczam, quantum ad curiam et ortum sufficere possit, zur Erbauung einer Kirche des hl. Geistes, eines Hospitals für Arme, Kranke und Fremde und erlässt zugleich dem Abt und seinen Brüdern die ihm zustehenden Rechte als strosa, preseca, podvorove, auf den Gütern, die etwa fromme Seelen dem Hospital schenken würden. Z. Graf Emramus procurator ipsius negocii, Sobeslaus castell. d. Wratisl., Egid. canc., Albrahtus judex, Polco subcamer., Joh. com. d. Wirbno, Falco com., Godinus soltetus. Aus dem Or. jetzt im Bresl. Stadtarchive abgedruckt bei Morgenbesser, Gesch. des Hosp. und der Schule zum hl. G. S. l, wo sich auch vorn eine Abbildung des Siegels befindet und besser noch bei Korn, Bresl. Urkundenb. S. 3. Das Chron. abb. b. M., Stenzel Ss. II. 169 fügt noch hinzu, der Herzog habe den Grundstein zu dem Baue gelegt, der übrigens zum grossen Theile aus dem Vermögen des Sandstiftes bestritten worden sei. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |