- 325 -

1228 o. T. o. O.

Heinrich, von G. G. Herzog von Schlesien, urkundet auf das Bitten des Abtes Albert von St. Vincenz in Breslau und dessen Brüdern deren hospites in Polsnicia (Polsnitz bei Canth) als Deutschen Freiheit von den sonst üblichen Dienstleistungen (angarie) povoz, prevod, slad, preseka und den Abgaben, strosa, podvorove u. A. gewährt zu haben, doch so, dass dieselben von jeder dem Abte zinsenden Hufe dem Herzoge 2 Mass Getreide, eins Weizen, das andere Hafer selbst nach Lesnicia (Lissa) zu liefern haben. Nur im Nothfalle sollen sie zum Burgbau mit herangezogen werden. Kapitalsachen wird entweder der Herzog in Person oder einer seiner Beamten richten, Streitigkeiten zwischen einem derselben und dem Bewohner eines anderen Dorfes entscheidet der Herzog oder der betreffende Kastellan. Andere Appellationen möge der Schulz abmachen und vor das herzogliche Gericht zur Untersuchung gezogen werden, falls er ungerecht urtheilt.

O. Z.


Bei Tzschoppe und Stenzel 289 aus dem Orig. mit dem Siegel des Herzogs, Staats-Arch. Vinc. 20. Ganz übereinstimmend mit No. 233 und No. 234, nur kürzer.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.