1239. o. T. Der Erzbischof Wilbrand von Magdeburg zieht im Vereine mit dem Markgrafen von Brandenburg gegen Schloss Lebus, auf welches er alte Ansprüche geltend macht. Er richtet jedoch um so weniger etwas aus, als er mit seinem Bundesgenossen in Streit geräth. Von den Polen resp. Schlesiern geschlagen, führt er sein Heer zurück. Boguphal bei Bielowski mon. Pol. II. 559 (mit sehr unsicherer Chronologie, insofern der Chronist die Begebenheit einführt mit eodem anno, nachdem er vorher von 1239 gesprochen, dagegen dann weiter fortfährt eodem anno videl. MCCXXXVIII). Zeitbuch des Eike von Repgow ed. Massmann, Publikationen des Stuttgarter litter. Vereins. Bd. 42 S. 488 (vergl. Wohlbrück Lebus I. 26). Die letztere Quelle giebt noch an, der Streit zwischen dem Erzbischofe und dem Markgrafen habe sich zwar noch einmal erneut, doch sei das Schloss gewonnen und gebrochen worden, und in der That ist an der Erwerbung von Lebus durch Erzbischof Wilbrand 1235-52 nicht zu zweifeln, vgl. auch Mägdeburger Schöffenchronik ed. Janicke (Chroniken der deutschen Städte VII.) S. 148. Dlugosz L co). 664 giebt sichtlich nur eine erweiternde Umschreibung des Boguphal, doch z. J. 1239 vgl. unt, No. 536 und dann z. J. 1242. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |