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1243. o. T. o. O.

Johannes Graf von Würben überlässt, um den Zustand des Landes und seiner Güter zu verbessern, sein Gut Weisinrod (Weizenrode) bei Schweidnitz seinem familiaris dem Schultheissen Arnold zur Aussetzung nach deutschem und zwar Neumarkter Rechte, mit soviel Hufen, als das Erbgut überhaupt enthält, wofür Arnold die zehnte Hufe frei, eine freie Schenke und eine freie Mühle an dem Flusse des Dorfes, sowie den dritten Pfennig vom Gerichte haben, auch seine Schafe auf den Aeckern des Dorfes weiden lassen soll. Eine durch Arnold oder seine Nachfolger etwa noch auf demselben Flusse zu erbauende Mühle soll eine Mark jährlich zinsen. Arnold und seine Nachfolger sollen für alle diese Freiheiten dem Aussteller oder dessen Nachfolger mit einem Pferde im Werthe von anderthalb Mark im Falle der Noth dienen.

Z. Richard und Mart. Ritter des Ausstellers, Woyko dessen Wlodar, Boguzlaus dessen Notar u. a. V.


In einem Transsumte von 1327 im Schweidnitzer Stadtarchiv unter folgender Signatur: Priv. gen. sect. XII. part. II. coll. III. divis. VI. membr. I. subdivis. I. No. 1.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.