- 708 - 1250. o. T. o. O. Konrad Kanonikus und Protonotar des Herzogs Heinrich urkundet, dass ihm der Abt und der Konvent des Sandstiftes das Dorf Garnczarszky (alias Tepperszdorff sagt die Ueberschrift im rep. Heliae, beide Namen sind später in dem von Marxdorf bei Schweidnitz aufgegangen) zu lebenslänglichem Niessbrauch überlassen habe, wofür das Stift bei seinem Tode Alles, was er dort auch an fahrender Habe in diesem Dorfe nachlassen würde, erhalten soll, ohne dass seine Brüder oder Freunde Etwas davon sich aneignen dürfen. O. Z., doch unter Mitsiegelung Herzog Heinrich's. Staats-Archiv Rep. Heliae f. 233. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |