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1461.



König GeorgJerzy z Podiebradów (czes.: Jiří z Kunštátu a Poděbrad, niem.: Georg von Podiebrad), król Czech w l. 1458 – 1471; był pierwszym królem europejskim, który odrzucił wiarę katolicką bekennt, daß er auf Grund der wörtlich eingerückten Richtung vom 20. September 1459 der Herzogin HedwigKsiężna Jadwiga (zm. 1471), żona księcia Jana I. Lubińskiego; córka księcia Ludwika II. Brzeskiego einen Rechtstag auf Lamperti [17. września] in SchweidnitzŚwidnica gesetzt, daß diese ihn persönlich in PragPraga aber gebeten habe, die Sache in Rücksicht auf die Minderjährigkeit ihres Sohnes Herzog FriedrichFryderyk I. (zm. 1488), książę brzeski i legnicki, starosta generalny Śląska w r. 1488 anstehen zu lassen. Er hebt deshalb den Artikel, der die Ansetzung des Rechtstages binnen zwei Jahren vorschrieb, auf und setzt dafür die allgemeine Bestimmung, daß, wenn er oder seine Nachfolger der Herzogin und ihrem Sohne einen Rechtstag angesetzten wollen, sie dies ein halbes Jahr zuvor ankündigen sollen. Die Herzogin gelobt für sich und ihren Sohn, die Richtung mit dieser Änderung zu halten, und hängt ihr Siegel neben dem des Königs an die Urkunde.

— Nach Cristi geburd vierczehenhundert und dornach in den eynundsechczigsten jaren, unsers kunig Jorgen reichs im vierden jare — ohne Tag.

Lehns- und Besitzurkunden Schlesiens und seine einzelne Fürstenthümer im Mittelalter. Herausgegeben von Dr. C. Grünhagen und Dr. H. Markgraf. Erster Theil. Leipzig 1881.