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[1430 wzgl. 1431].
Abgedr. schles. Zeitschrift V. 145.
— Die BreslauerWrocławski Domherrn erbitten vom Bischofe Bestättigung des Statuts, durch welches sie sowie die Kapitulare vom h. Kreuz sich selbst besteuert haben zum Zwecke des Ersatzes der Kirchenkleinodien, welche sie, und den Dom gegen die Ketzer befestigen zu können, veräussert hatten.