Allmähliche Entwicklung der gegenwärtigen bürgerlichen und ländlichen Verhältnisse
Es ist eine Ungerechtigkeit gegenüber dem Schicksal oder der Vorsehung, wenn inmer die "gute alte Zeit" auf Kosten der Gegenwart verherrlicht wird; denn wenn das berechtigt wäre, dann müßte auch die Zeit der Leibeigenschaft, sowie der ewigen Kriegs- und Raubzüge besser gewesen sein als alles, was ihr nachfolgte.
Groschowitz und alle umliegenden Ortschaften waren stete Domänendörfer der Herzöge von Oppeln. Diese machten stets Dienst- und Zinsansprüche an die ihnen untergebenen Wohnsitze.
Die polnische Zeit konnte auch in Oberschlesien, wie die zahlreichen einschlägigen Urkunden in Tzschoppe und Stenzel bezeugen , aus ungemessenen, dem Volke auferlegten Lasten, welche auch in Groschowitz bis zur Robotaufhebung vor 1446, bzw. der Verleihung des Deutschen Rechts, bestehen.
Es waren regelmäßige Fronfuhren für Personen, Holz, Heu etc. und Vorspanndienste für Fürsten und deren unmittelbare Bedürfnisse, die Ackerung für den Fürsten und den etwaigen Erbherrn, Vorspann für reisende fürstliche Beamte, wobei man den Untertanen die Pferde, wo man sie traf, wegnahm, letztere übermäßig, sogar bis zum Liegenbleiben anstrengte und das Gespann irgendwo stehen ließ, das infolgedessen sehr oft verloren ging. Gerade diese Last war besonders drückend, selbst nachdem sie auch für Oberschlesien durch die Synode von Lenczycz 1180 auf die Fälle beschränkt worden war, wenn Nachrichten von einem plötzlichen feindlichen Einfall oder von einem Überfall des Herzogs oder seiner Burgen auf das schnellste zu überbringen waren.
Ferner war es das Geleit des Fürsten und seines Gefolges zu Lande und dessen Übersetzen über Wässer, auch das Hauen des Eises um die Burgen, das Mähen von Gras, Getreide und das Fällen von Holz, die eigentliche Waldfrone, das Eindecken der fürstlichen und herrschaftlichen Gebäude mit eigenem Stroh, das Verfolgen der Verbrecher und Diebe von gestohlenem Vieh, die Bewachung der Burgen, Landesgrenzen und der Städte, endlich nicht bloß unentgeldliche Dienste bei Aufnahme und Verpflegung des Fürsten und seines Jagdgefolges, der fürstlichen Jäger bei den Jagden auf Rehe, Hirsche, wilde Schweine, Hasen und wilde Tiere wie Bären, Luchse und Wölfe; nicht nur der Biber- und Falkenjäger, der Vogelsteller, sondern auch die Bewachung der Biber und Falken, der Aufziehung und Abrichtung der letzteren, dazu noch Jagdvorspann und Jagdhanddienste nebst Bedienung der Jagdhunde und ihrer Wärter. Auch Zinsen, welche teils Natural- teils Geldzinsen waren, führt Stenzel für diese Zeit an.
Die Grundsteuer von der Hufe, vielleicht dasselbe, von der 1325 Probst Wenzel in Czarnowanz die Hufe des Jesko von Klein-Döbern befreite und die bekannten diplomatischen Beiträge Böhmens II 69, die Holzplatzsteuer, 12 Scheffel Getreide von der bebauten Hufe, das Münzgeld, das Marktgeld seitens der Verkäufer, Schweineschultern, Ochsen, Kühe, Schweine und Gänse wurden als Leistungen gefordert.
Diese Abgaben konnten auch in Geld oder Getreide entrichtet werden. Stenzel führt ferner "Ehrungen in Kälbern, Gänsen, Eiern und Hühnern" für wirkliche Ableistung des Wachtdienstes an, eine Abgabe, welche in hiesiger Gegend auch nach der Lokation (Einreihung) fortbestand. Daß diese Leistungen, selbst wenn sie nicht immer verlangt wurden und auch bei aller Rücksichtnahme, ungemein belästigten und eine Zunahme des Wohlstandes der Untertanen fast unmöglich machten, ist einleuchtend.
Ebenso ist es leicht einzusehen, daß arme Leute ihrem Fürsten und Erbherren auch in pekuniärer Beziehung von keinem besonderen Nutzen sein konnten. Es war daher nur ihr wohlverstandenes, selbsteigenes Interesse, wenn sie auf dem Lande "deutsche Art" einführten und anerkannten.
Infolge der Aussetzung nach Deutschem Recht, wie sie besonders das Kloster Czarnowanz in den ihm zugehörigen Dörfern, z.B. Frauendorf und Klein-Döbern, durchführte, änderten sich die Verhältnisse zum Besseren. Anstatt der Ungemessenheit in Dienst und Zins traten feste, erträgli-chere Leistungen.
Groschowitz und alle umliegenden Ortschaften waren stete Domänendörfer der Herzöge von Oppeln. Diese machten stets Dienst- und Zinsansprüche an die ihnen untergebenen Wohnsitze.
Die polnische Zeit konnte auch in Oberschlesien, wie die zahlreichen einschlägigen Urkunden in Tzschoppe und Stenzel bezeugen , aus ungemessenen, dem Volke auferlegten Lasten, welche auch in Groschowitz bis zur Robotaufhebung vor 1446, bzw. der Verleihung des Deutschen Rechts, bestehen.
Es waren regelmäßige Fronfuhren für Personen, Holz, Heu etc. und Vorspanndienste für Fürsten und deren unmittelbare Bedürfnisse, die Ackerung für den Fürsten und den etwaigen Erbherrn, Vorspann für reisende fürstliche Beamte, wobei man den Untertanen die Pferde, wo man sie traf, wegnahm, letztere übermäßig, sogar bis zum Liegenbleiben anstrengte und das Gespann irgendwo stehen ließ, das infolgedessen sehr oft verloren ging. Gerade diese Last war besonders drückend, selbst nachdem sie auch für Oberschlesien durch die Synode von Lenczycz 1180 auf die Fälle beschränkt worden war, wenn Nachrichten von einem plötzlichen feindlichen Einfall oder von einem Überfall des Herzogs oder seiner Burgen auf das schnellste zu überbringen waren.
Ferner war es das Geleit des Fürsten und seines Gefolges zu Lande und dessen Übersetzen über Wässer, auch das Hauen des Eises um die Burgen, das Mähen von Gras, Getreide und das Fällen von Holz, die eigentliche Waldfrone, das Eindecken der fürstlichen und herrschaftlichen Gebäude mit eigenem Stroh, das Verfolgen der Verbrecher und Diebe von gestohlenem Vieh, die Bewachung der Burgen, Landesgrenzen und der Städte, endlich nicht bloß unentgeldliche Dienste bei Aufnahme und Verpflegung des Fürsten und seines Jagdgefolges, der fürstlichen Jäger bei den Jagden auf Rehe, Hirsche, wilde Schweine, Hasen und wilde Tiere wie Bären, Luchse und Wölfe; nicht nur der Biber- und Falkenjäger, der Vogelsteller, sondern auch die Bewachung der Biber und Falken, der Aufziehung und Abrichtung der letzteren, dazu noch Jagdvorspann und Jagdhanddienste nebst Bedienung der Jagdhunde und ihrer Wärter. Auch Zinsen, welche teils Natural- teils Geldzinsen waren, führt Stenzel für diese Zeit an.
Die Grundsteuer von der Hufe, vielleicht dasselbe, von der 1325 Probst Wenzel in Czarnowanz die Hufe des Jesko von Klein-Döbern befreite und die bekannten diplomatischen Beiträge Böhmens II 69, die Holzplatzsteuer, 12 Scheffel Getreide von der bebauten Hufe, das Münzgeld, das Marktgeld seitens der Verkäufer, Schweineschultern, Ochsen, Kühe, Schweine und Gänse wurden als Leistungen gefordert.
Diese Abgaben konnten auch in Geld oder Getreide entrichtet werden. Stenzel führt ferner "Ehrungen in Kälbern, Gänsen, Eiern und Hühnern" für wirkliche Ableistung des Wachtdienstes an, eine Abgabe, welche in hiesiger Gegend auch nach der Lokation (Einreihung) fortbestand. Daß diese Leistungen, selbst wenn sie nicht immer verlangt wurden und auch bei aller Rücksichtnahme, ungemein belästigten und eine Zunahme des Wohlstandes der Untertanen fast unmöglich machten, ist einleuchtend.
Ebenso ist es leicht einzusehen, daß arme Leute ihrem Fürsten und Erbherren auch in pekuniärer Beziehung von keinem besonderen Nutzen sein konnten. Es war daher nur ihr wohlverstandenes, selbsteigenes Interesse, wenn sie auf dem Lande "deutsche Art" einführten und anerkannten.
Infolge der Aussetzung nach Deutschem Recht, wie sie besonders das Kloster Czarnowanz in den ihm zugehörigen Dörfern, z.B. Frauendorf und Klein-Döbern, durchführte, änderten sich die Verhältnisse zum Besseren. Anstatt der Ungemessenheit in Dienst und Zins traten feste, erträgli-chere Leistungen.